Der gefährlichste Arbeitsplatz des Polizeibeamten ist der öffentliche Verkehrsraum. In der BRD (neue Bundesländer erst ab 1991 mitgerechnet) starben bisher fast 1400 Polizeibeamte durch Verkehrsunfälle. Zu den u.U. lebensgefährlichen Situationen im öffentlichen Verkehrsraum gehört die Verkehrsunfallaufnahme, bei der die Eigensicherung ganz sicher nicht oft genug großgeschrieben wird – s. Abschnitt 3.6.11 – Exempel 13:
Gegen Mitternacht befahren mehrere PKW im Pulk die beiden innerstädtischen Fahrstreifen in Richtung Stadtmitte. Wie üblich wird die i.g.O. zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht nur nicht eingehalten, sondern von dem den rechten Fahrstreifen benutzenden PKW beim Aufholen des vor ihm fahrenden Fahrzeuges erheblich überschritten.
Nach einer Rechtskurve gelingt es dem vorn fahrenden Fahrzeugführer mit einer Notbremsung sein Fahrzeug noch fast hinter dem unmittelbar hinter der Kurve stehenden, mit einer Warnblinkanlage gesicherten Streifenwagen abzubremsen, wird aber durch den von hinten ungebremst auffahrenden zweiten PKW mit solcher Wucht auf den Streifenwagen geschoben, dass der Polizeibeamte, der mit einem Unfallbeteiligten hinter dem die Unfallstelle „absichernden“ FuStKw steht, wie der Unfallbeteiligte, auf der Stelle getötet wird.